ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LED VIDEO SCREEN PR

§1. Präambel

Für Verträge zwischen der LED Video Screen PR und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LED Video Screen PR nicht an.

§2. Angebot und Auftragsdurchführung

Angebote von LED Video Screen PR sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Auftrag eines Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. LED Video Screen PR kann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Mündliche Vereinbarungen, die in der Schriftlichen nicht enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Alle bereitgestellten Mediadaten sind sorgfältig aufbereitet, Irrtum bleibt vorbehalten. Diese Daten stellen jedoch keine Zusage einer Garantie dar. Die Zusage von Garantien durch LED Video Screen PR bedürfen der Schriftform.

Sofern LED Video Screen PR nicht selbst mit der Erstellung der grafischen Arbeiten durch den Kunden beauftragt wird, ist dieser verpflichtet, bis zwei Tage vor Schaltbeginn eine einlesefähige Vorlage zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so wird dennoch der beabsichtigte erste Schalttermin als tatsächlicher Beginn der Vertragsdauer nach §9 unterstellt und der Auftraggeber hat ab diesem Zeitpunkt die zu leistenden Zahlungen zu erbringen. Bei digitalen Medien werden die Schaltzeit und die Platzierung im Programmablauf von LED Video Screen PR bestimmt.

LED Video Screen PR behält sich vor, Werbeschaltungen abzulehnen. Geschieht dies aus politischen, moralischen, rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden oder strafbaren Gründen kann LED Video Screen PR eine Aufwandsentschädigung in voller Höhe des Rechnungsbetrages in Rechnung stellen. Eine letzte und verbindliche Spotfreigabe liegt bei den Betreibern der Videoboards und unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Folgen. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen hat LED Video Screen PR in den vorgenannten Fällen ein Rücktrittsrecht.

§3. Optionsbuchungen

Optionsbuchungen sind nach Absprache möglich. Die Firma LED Video Screen PR behält sich jedoch vor, nach Zeitpunkt, Dauer der Schaltung sowie Umsatzvolumen Kosten zu berechnen.

§4. Preise, Zahlungen, Zahlungsverzug und Aufrechnung

Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes definiert, verstehen sich alle Preise in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Schaltpreise sind zum ersten eines Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Schaltung, zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt der Verzug 14 Tage nach Rechnungsstellung ein. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen i.H.v. 8%p.a. über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank sowie Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen durch LED Video Screen PR ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Erkennt LED Video Screen PR nach Auftragsbestätigung Tatsachen, die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist LED Video Screen PR berechtigt, vor der eigenen gesamten oder restlichen Vertragserfüllung die volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LED Video Screen PR anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen i.H.v. zwei Monatsraten in Verzug, ist LED Video Screen PR zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt. Die Restvertragslaufzeit wird dann sofort zur Zahlung in der Gesamtsumme fällig.

§5. Rücktritt

LED Video Screen PR ist berechtigt, die Schaltung auszusetzen oder zu beenden, ohne den Rechtanspruch auf die Vertragshöhe zu verlieren.

Eine Stornierung oder Verschiebung des Auftrages ist nur über eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und eine Ausgleichszahlung möglich. Bei nicht fristgerechter/vertraglich vereinbarter Lieferung des Spots kann LED Video Screen PR eine Aufwandsentschädigung in voller Höhe des Rechnungsbetrages in Rechnung stellen.

a) Der Kunde wird von seiner Zahlungspflicht frei, wenn er bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von bis zu 30 Kalendertagen, 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung vom Vertrag zurücktritt.

b) Erfolgt die Rücktrittserklärung bis 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Ausstrahlung, ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50% verpflichtet, bei einem Rücktritt bis fünf Werktage vor der vereinbarten Ausstrahlung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 80%. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten vier Werktage vor der vereinbarten Ausstrahlung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

c) Bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen, ist der Kunde zur Zahlung von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn die Rücktrittserklärung bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Ausstrahlung erfolgt. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

§6. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbeschaltung für LED Video Screen PR unverbindlich. Bei Ausfallzeiten, die über 10% der für den betreffenden Monat vereinbarten Medialeistung liegen, ist LED Video Screen PR nach freier Wahl berechtigt diese Ausfallzeiten durch Mehrleistung innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbeschaltungen im Rahmen einer für den Auftraggeber unentgeltlichen Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10% der monatlichen Medialeistung (Reinigung, Wartung, Service, Reparaturen) sind von LED Video Screen PR nicht auszugleichen. Wird LED Video Screen PR oder ihren Vertragspartnern durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z.B. Renovierungsarbeiten am Ort der Leistung, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. die Leistung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat unmöglich oder unzumutbar, so ist LED Video Screen PR und ihr Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber hieraus nicht geltend machen.

§7. Haftung und Verjährung

LED Video Screen PR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf die Vertragssumme der betreffenden Vereinbarung. Die Haftung umfasst insbesondere nicht den entgangenen Gewinn und nicht sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche gegen LED Video Screen PR verjähren 12Monate nach Leistungserbringung.

§8. Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen LED Video Screen PR wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber durchgeführten Werbeschaltung geltend machen. Eventuelle hierdurch LED Video Screen PR entstehende Kosten sind durch den Auftraggeber zu ersetzen.

Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche Rechte von Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten bzw. Rechteinhabern, die für die Nutzung bzw. Ausstrahlung des Spots auf der Videowand durch LED Video Screen PR nach Maßgabe dieses Vertrags erforderlich sind, insbesondere über die erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungs-, Vorführungs- und Wiedergaberechte, verfügt und dass er zur Übertragung der durch diesen Vertrag LED Video Screen PR eingeräumten Rechte am Spot und dessen Ausstrahlungen auf der Videowand verfügungsbefugt ist. Der Auftraggeber wird seine Inhaberschaft an vorgenannten Rechten auf Anfordern von LED Video Screen PR in geeigneter Weise, insbesondere durch Vorlage entsprechender Unterlagen, nachweisen.

Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die Nutzung/ Ausstrahlung des Spots auf der Videowand durch LED Video Screen PR nicht gegen Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verstößt; weder Vereinbarungen mit noch Ansprüche von Dritten der Einräumung der Rechte an dem Spot an LED Video Screen PR nach Maßgabe dieses Vertrages entgegenstehen; die vertragsgemäße Nutzung/Ausstrahlung des Spots auf der Videowand durch LED Video Screen PR nicht gegen in Deutschland geltende Rechtsnormen verstößt.

Der Auftraggeber wird vor der ersten Ausstrahlung alle im Zusammenhang mit der Ausstrahlung des Spots ggf. noch erforderlichen öffentlich-rechtlichen und/oder privatrechtlichen Genehmigungen, Zustimmungen etc. einholen.

Der Auftraggeber stellt LED Video Screen PR von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung/Ausstrahlung des Spots auf erstes Anfordern frei.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und -verteidigung, die LED Video Screen PR bei der Durchsetzung der LED Video Screen PR mit diesem Vertrag übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. LED Video Screen PR wird den Auftraggeber jedoch über Maßnahmen der Rechtsverfolgung und -verteidigung informieren und dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen die Dritten zu führen. Weitergehende Ansprüche von LED Video Screen PR – insbesondere Schadensersatzansprüche – bleiben unberührt.

§9. Vertragsinhalte und Vertragsdauer

Vertragsinhalte über die Länge des Spots, die Wiederholungsrate sowie die Vertragsdauer, ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.

Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. LED Video Screen PR behält sich vor, die Ausstrahlung des Spots nach Sichtung aus sachlichem Grund abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn auch ein wichtiger Kündigungsgrund gegeben ist oder Anhaltspunkte hierfür bestehen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Erstattung weitergehender Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Spots) sind ausgeschlossen.

Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Ausstrahlung aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich die LED Video Screen PR anrechnen zu lassen. Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungszahlen gehen zulasten des Kunden.

§10. Urheberrecht

Alle Rechte an den auf der Website „www.video-screen.de“ und in sämtlichen Informationsmaterialien von LED Video Screen PR veröffentlichten Inhalte für Texte, Bilder (insbesondere Fotos) und Grafiken liegen bei LED Video Screen PR. Eine Verwendung und Vervielfältigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch LED Video Screen PR ist nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass jeder Verstoß zur Anzeige gebracht wird.

$11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist –soweit gesetzlich zulässig –Zittau. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes, d.h. internationalen Vereinbarungen.